Vielseitigkeitssport – IGP I-III

Vielseitigkeitssport – IGP I-III

 

Der Vielseitigkeitssport, oder auch IGP Ausbildung setzt sich aus drei Sparten zusammen.

 

  • Abteilung A = Fährtenarbeit
  • Abteilung B = Unterordnung
  • Abteilung C =  Schutzdienst

 

Für eine IGP Prüfung muss jeweils eine Prüfung in Abteilung A, B und C abgelegt werden. Je nach Alter und Ausbildungsstand des Hundes gibt es drei Schwierigkeitsstufen der IGP – Prüfung (IGP I-III).

Bevor an einer IGP Prüfung teilgenommen werden darf, muss der Hund und Halter die Begleithundeprüfung bestanden haben.

Die Abteilungen

Fährtenarbeit: bei der Fährtenarbeit gilt es, 400 bis 800 Schritt lange Fährten zu verfolgen und bis zu drei Gegenstände zu erkennen und anzuzeigen/zu verweisen.

Unterordnung: in verschiedenen Übungen soll der Hund zeigen, dass er freudig, exakt, schnell und aufmerksam die Hörzeichen des Hundeführers ausführt. Das umfasst Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz-, Platz- und Stehkommandos aus der Bewegung sowie Apportierübungen.

 

Schutzdienst: mit der dritten Abteilung wird die Vielseitigkeitsprüfung komplett. Hier wird der Gehorsam des Hundes in Grenzfällen überprüft. Es beginnt mit dem Aufspüren des Scheintäters (Helfer). Danach folgen Situationen, in denen das Verhindern von Fluchtversuchen, das Bewachen oder das Verhindern eines Überfalls geübt wird. Ganz entscheidend für diese Arbeit mit dem Hund ist die Disziplin des Hundeführers und das Verhalten des Hundes. Vom Hund wird z.B. Ausgeglichenheit, Nervenstärke, Selbstbewusstsein, Belastbarkeit und gute Kommunikation mit dem Hundeführer verlangt.